Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Seite erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen und klärt über Ihre Rechte und Pflichten im Vertragsverhältnis auf.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Auf dieser Seite finden Sie die wesentlichen Regelungen, die unsere Geschäftsbeziehung transparent und fair gestalten.
Welche Vertragsbedingungen gelten für unsere Leistungen?
Unsere Vertragsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten beider Parteien klar und verbindlich.
Wie erfolgt die Leistungserbringung?
Wir erbringen unsere Leistungen gemäß den vereinbarten Bedingungen und gewährleisten Qualität.
Welche Haftungsbeschränkungen gelten?
Unsere Haftung ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Wie werden Datenschutz und Vertraulichkeit behandelt?
Wir schützen Ihre Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen strikt.
Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Eine Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Fristen möglich.
Wie werden Streitigkeiten geregelt?
Im Streitfall bemühen wir uns um eine einvernehmliche Lösung vor Einschaltung Dritter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sonirise Music Group
inkl. DaaViici Music und HerzBeat Music
Sitz: Sonnseite 9, A-6130 Schwaz Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge, Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen der Sonirise Music Group (inkl. der Sublabels DaaViici Music und HerzBeat Music, nachfolgend gemeinsam „Label“) und Künstlern, Produzenten, Vertriebspartnern sowie sonstigen Geschäftspartnern (nachfolgend „Partner“), soweit nicht ausdrücklich abweichende schriftliche Vereinbarungen getroffen wurden.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung des Labels zustande. Angebote des Labels sind freibleibend. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Leistungen des Labels
Das Label übernimmt insbesondere folgende Leistungen: - Künstlerentwicklung und -betreuung - Musikproduktion, Aufnahme und Mastering - Veröffentlichung und Vertrieb von Tonträgern und digitalen Formaten - Promotion- und Marketingmaßnahmen - GEMA-/Verwertungsgesellschaftsabrechnungen (sofern vereinbart)
4. Pflichten des Partners
Der Partner verpflichtet sich: - zur Bereitstellung der vereinbarten Leistungen (z. B. Musikaufnahmen, Bildmaterial) - zur Einhaltung von Deadlines - keine Rechte Dritter zu verletzen (insb. Urheberrechte, Markenrechte) - das Label über rechtliche Probleme oder Streitigkeiten unverzüglich zu informieren
5. Nutzungsrechte
Der Partner räumt dem Label im Rahmen des Vertrages das ausschließliche, übertragbare und zeitlich unbegrenzte Recht ein, die überlassenen Werke in jeder bekannten und zukünftigen Nutzungsart zu verwerten, insbesondere: - physisch (CD, Vinyl) - digital (Download, Streaming) - öffentlich (Radio, TV, Live-Auftritte)
6. Vergütung und Abrechnung
Die Vergütung richtet sich nach den individuellen vertraglichen Regelungen. Das Label erstellt regelmäßig Abrechnungen über Einnahmen und Ausgaben. Auszahlungen erfolgen halbjährlich oder nach gesonderter Vereinbarung.
7. Haftung
Das Label haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Für indirekte Schäden (z. B. entgangener Gewinn) besteht keine Haftung. Der Partner stellt das Label von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vertraglichen Pflichten beruhen.
8. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit wird individuell geregelt. Eine vorzeitige Kündigung ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Rechte, die während der Vertragslaufzeit eingeräumt wurden, bleiben von einer Kündigung unberührt.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller geschäftlichen und künstlerischen Inhalte, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden.
10. Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Schwaz, Tirol.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende Regelung zu ersetzen.
